Lernen Sie die rechtlichen Grundlagen für die Dienstplangestaltung. Mitarbeiter:innen in sozialen Einrichtungen, die Dienstpläne erstellen, sind ebenso eingeladen wie Mitglieder von Betriebsräten.
Beschreibung
Seminarangebot für: Geschäftsführung, Leitung, Koordination, Projektleitung, Verwaltung, Assistenz der Geschäftsführung.
Im Seminar werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, die für die Dienstplangestaltung notwendig sind, erläutert. Es wendet sich an Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen, zu deren Aufgaben die Dienstplanerstellung gehört. Ebenso sind Mitglieder von Betriebsräten zu Seminar eingeladen.
Schwerpunkte:
1. Zur Systematik und Handhabung der rechtlichen Regelungen
- Gesetze des Arbeitsrechts mit dienstplanrelevanten Regelungen
- Verhältnis von gesetzlichen Regelungen und Arbeitsvertrag bzw. betrieblichen Regelungen
- Gesetzliche Öffnungsklauseln, Tarifverträge, Ausnahmeregelungen
2. Anforderungen an die Dienstplangestaltung
- Regeln und Prinzipien für die Erstellung von Dienstplänen
- Befugnis zur Dienstplanerstellung, Fristen, Formulare, Änderungen
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates
3. Einzelne Regelungsgegenstände
- Tägliche Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
- Arbeitszeitrechtliche Behandlung von Einrichtungs- und Rufbereitschaft
- Nacht- und Schichtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Arbeit an Vorfeiertagen
- Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit, Überstunden
- Arbeitsbefreiung wegen Krankheit, Urlaub, Pflegezeit, besondere Anlässe
- Spezifische Regelungen für besondere Gruppen von Arbeitnehmern (Mutterschutz, Jugendliche)
Ansprechpartner:in
- Tanja Tissen
- 030/275 82 82 21
- tissen@akademie.org
Tage & Uhrzeiten
Derzeit keine Termine.
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